BonLine S

Zielgruppe sind Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die seit mindestens 18 Monaten bestehen. Existenzgründer erhalten in den ersten 18 Monaten nach Eintragung im Handelsregister einen Bürgschafts-rahmen von max. 50.000 EUR.
Ausschlüsse
Bauträger, Generalübernehmer, Ingenieur- und Planungsbüros, Insolvenznachfolge.

Variante
Der maximale Bürgschaftsrahmen ist begrenzt auf 10 % des letzten Jahresumsatzes.
Für Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften gilt innerhalb des eingeräumten Bürgschaftsrahmens ein Sublimit von 25 %.

Notwendige Unterlagen
Für die Bonitätsprüfung ist der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag BonLine ausreichend.
Eine Bilanzvorlage ist nicht notwendig.

Prämie
Die Prämie wird nur auf die jeweils beantragte Bürgschaft fällig.

Besicherung
Die Besicherung ist nur für abgerufene Bürgschaften im Voraus fällig.

Service
Zur schnelleren Bürgschaftsausstellung können die Bürgschaften online abgerufen werden.

Mehr Informationen w Tarif w