BonLine S
Zielgruppe sind Unternehmen des Bauhaupt-
und Baunebengewerbes, die seit mindestens 18 Monaten bestehen. Existenzgründer
erhalten in den ersten 18 Monaten nach Eintragung im Handelsregister einen
Bürgschafts-rahmen von max. 50.000 EUR.
Ausschlüsse
Bauträger, Generalübernehmer, Ingenieur- und Planungsbüros,
Insolvenznachfolge.
Variante
Der maximale Bürgschaftsrahmen ist begrenzt auf 10 % des letzten
Jahresumsatzes. Für Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften
gilt innerhalb des eingeräumten Bürgschaftsrahmens ein Sublimit
von 25 %.
Notwendige Unterlagen
Für die Bonitätsprüfung ist der vollständig ausgefüllte
und unterzeichnete Antrag
BonLine ausreichend.
Eine Bilanzvorlage ist
nicht notwendig.
Prämie
Die Prämie wird nur auf die jeweils beantragte Bürgschaft fällig.
Besicherung
Die Besicherung ist nur für abgerufene Bürgschaften im Voraus
fällig.
Service
Zur schnelleren Bürgschaftsausstellung können die Bürgschaften
online abgerufen werden.
Mehr Informationen w Tarif
w
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